Darf Denkmalschutz über Klimaschutz gehen?
Ein Beitrag von A. Theißen
Im Bausenat wurde am 13.7. eine “Richtlinie über gestalterische und bauliche Anforderungen an Einzeldenkmäler” besprochen. Unter anderem ging es um Richtlinien zur Gestaltung der Altstadt. Folgender Punkt hat mich nachdenklich gemacht:
Photovoltaik- und Solaranlagen sind unzulässig; ausnahmsweise kann eine liegende thermische Solaranlage mit einer Fläche von max. 10 m² zur Gewinnung von Warmwasser oder zur Heizungsunterstützung errichtet werden, wenn diese nicht von öffentlichen Verkehrsflächen, als auch von den touristischen Aussichtspunkten auf dem Burgberg einsehbar ist. Eine Aufständerung auf der Dachfläche ist nicht zulässig. Die Anbringung der Solaranlage darf nur in Einvernehmen mit dem Baureferat der Stadt Landshut erfolgen.
Bei aller Wertschätzung für die Landshuter Altstadt frage ich mich aber doch, ob das noch zeitgemäß ist.
- Gibt es Gründe, warum Photovoltaik komplett ausgeschlossen sein muss – statische Aspekte o.ä.?
- Wie viel kann man mit 10 m² erreichen, v.a. wenn man bedenkt, dass es sich in der Altstadt ja vielfach um Gebäude mit mehreren Parteien handelt?
- Was ist für diese Gebäude dann die langfristige Lösung? Denn Heizöl und Erdgas sollten ja nur noch wenige Jahre überhaupt zur Verfügung stehen. Müssen die Altstadtbewohner dann im Winter frieren? Stellen sie auf Kerzenbeleuchtung um – des guten touristischen Eindrucks Willen?
- Sind Solaranlagen auf dem Dach schlimmer, als große Schaufensterscheiben und hell beleuchtete Werbeflächen, die dem “Mittelalter-Flair” der Stadt wenig zuträglich und in keiner Weise “original” sind?
- Ist der Effekt, dort auf erneuerbare Energien zu verzichten so klein, dass es egal ist? Wie weit ist dies dann der Präzedenzfall für andere Ausreden?
- Wem hilft es, wenn wir in 50 Jahren eine Altstadt haben, die frei von Solaranlagen ist, gleichzeitig die Menschen aber weltweit unter der Klimakatastrophe leiden?
- Könnten gut platzierte und gestaltete Solaranlagen nicht auch das Stadtbild aufbessern und zeigen, dass sich Tradition und Moderne wunderbar vereinbaren lassen?
Wie steht Ihr dazu? Hinterlasst gerne einen Kommentar mit eurer Meinung.
Links zu weiteren Informationen
Gesamter Tagesordnungspunkt: https://ris.landshut.de/buergerinfo/vo0050.php?__kvonr=10601&voselect=1406
Richtlinienentwurf: https://ris.landshut.de/buergerinfo/getfile.php?id=120220&type=do&
In diesem Fall geht Denkmalschutz vor Klimaschutz!
Es handelt sich bei der Altstadt um ein Ensemble, das möglichst authentisch erhalten werden soll. Da geht es ja nicht nur um PV-Anlagen, sondern etwa auch um Werbeanlagen, Änderung von Fassaden, Fensterformate o.ä. , die verboten sind, weil ansonsten die historische Bausubstanz und das mittelalterliche Erscheinungsbild verloren gehen würden. Wenn hier die “Tür geöffnet ” wird, kommen sicher weitere Ausnahmen hinzu! Ich habe nichts gegen geringfügige Änderungen eines Denkmals – auch ich finde die Schaufenster zum Teil unpassend – aber das Wesen des Denkmals sollte nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Übrigens ist die Wärmeversorgung auf jden Fall durch die Fernwärme des Biomassekraftwerks (nachhaltig!) gegeben. Es gibt so viele andere Dachflächen in Landshut, wo sich eher eine PV-Anlage lohnen würde und wo die Außenansicht dadurch nicht verunstaltet wird. Landshut und gerade die Altstadt und Neustadt profitieren von den Touristen und diese kommen wegen der fast unverfälschten Häuserlandschaft. Also Hände weg von der Altstadt!