PV-Anlage in städtischem Projekt nur “optional”!?

Ein Beitrag von Annette Theißen

Am 20. Mai wurde im Bausenat unter anderem über das Projekt Home & Care berichtet und beschlossen. Es werden vier Häuser entstehen, für zwei der Häuser ist die Möglichkeit vorgesehen, eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach zu installieren. Die anderen Dächer sind als Dachterrasse oder Dachgarten ausgelegt.

Die Photovoltaik-Anlage wird jedoch als “optional” gesehen, sie soll nur dann umgesetzt werden, wenn sie “wirtschaftlich ist, was nicht gesichert ist, da sich die Einspeisung evtl. nicht mehr rentiert”.

Wir finden: Derartigen Entscheidungen dürfen nicht alleine kurzfristige und kurzsichtige wirtschaftliche Betrachtungen zu Grunde liegen. Der tatsächliche Nutzen erneuerbarer Energien ist signifikant höher, als man heute “im Geldbeutel” merkt. Werden die tatsächlichen Kosten des Umwelt- und Klimaschadens korrekt berücksichtigt, wird sofort klar, dass es sich “rentiert”!
Die Stadt Landshut sollte mit gutem Beispiel vorangehen und die Nutzung von Photovoltaik in diesem Modellprojekt umsetzen!

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Zum Hintergrund des Bauprojekts sei Folgendes aus Sitzungsvorlage und Baubeschreibung zitiert:

Im Rahmen des EU-Förderprogramms „Urban Innovative Actions“ soll in Landshut das Projekt „home and care“ mit dem Neubau zweier Wohngebäudeteile mit Pflegeeinrichtungen realisiert werden. […]

Das drei – viergeschossige Bauvorhaben soll auf dem Grundstück der HI. Geistspitalstiftung Fl.Nr. 898, Gemarkung Landshut in der Marienburger Straße, Ecke Banater Weg zur Ausführung kommen.

Es soll ein Gebäude entstehen, das zum Einen Räumlichkeiten für vier Großtagespflegen (Tagespflege für bis zu 10 Kindern gleichzeitig) zur Verfügung stellt, zum Anderen in der darüberliegenden Wohnanlage die Möglichkeit bieten, dass die Wohnung einer berufstägigen und alleinerziehenden Pflegekraft direkt verknüpft ist mit den Räumlichkeiten einer Tagesmutter, so dass es für die arbeitende Mutter möglich ist, im Schichtdienst tätig zu sein, und ihr Kind – auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Krippen und Kindertagesstätten – betreut und beaufsichtigt werden kann.

Sitzungsvorlage und Baubeschreibung; die Links öffnen je ein PDF Dokument

Die vollständigen Unterlagen zu diesem Punkt der Bausenatssitzung finden sich im Ratsinformationssystem über diesen Link oder suchen Sie in Landshut-transparent nach Home & Care.

2 thoughts on “PV-Anlage in städtischem Projekt nur “optional”!?

  1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich bei einem solchen Projekt eine PV Anlage nicht rechnet. Die erwähnte Einspeisung ist vermutlich komplett irrelevant. Bei vier drei bis vierstöckigen Häusern, von denen nur die Dächer von zwei Häusern zur Stromgewinnung genutzt werden, wird der komplette erzeugte Strom höchstwahrscheinlich im Eigenbedarf aufgehen. Man darf also nicht mit der bei Realisierung des Projekts zu erwartenden Einspeisevergütung von vielleicht nur noch 6 ct/kWh rechnen, sondern man muss die Einsparung an Stromkosten als Vergütung ansehen. Und diese betragen jetzt schon deutlich über 30 ct/kWh. Natürlich kommen auch bei reinem Eigenverbrauch noch weitere Kosten hinzu. Bei Mietobjekten ist der Preis anzusetzen, der erzielt werden kann, wenn der Strom an die Mieter weiterverkauft wird.
    Mittlerweile gibt es funktionierende Konzepte und Mieterstrommodelle, so dass ein “Eigenverbrauch” auch bei Mietobjekten möglich ist. Das war vor wenigen Jahren noch deutlich komplizierter. Es bieten bereits einige Stadtwerke an, die Planung und den Betrieb solcher Anlagen zu übernehmen. Da dieses Modell zukünftig mit steigendem Strompreis vermutlich noch attraktiver wird, wäre es auch für die Stadt Landshut / Stadtwerke Landshut sinnvoll, ein solches Modell anzubieten. Unterm Strich kann der Eigentümer so eine PV Anlage rentabel betreiben, und die Mieter haben einen günstigeren Stromtarif als ohne Mieterstrommodell. Das würde einem Projekt, das “Home & CARE” genannt wird, sicherlich gut stehen. Damit wird nämlich auch auf den Geldbeutel der Mieter aufgepasst.

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